Freitag 11. Juli 2008 von Stefan
Europas neue Firmenstruktur:
Die EU-Kommission will kleinere und mittlere Unternehmen fördern. Und zwar indem sie europaweit eine einheitliche Rechtsform einführen will: die Europäische Privatgesellschaft (SPE) für Unternehmen mit beschränkter Haftung.
Zur Gründung soll den Plänen zufolge ein Euro Startkapital genügen. In Deutschland ist für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Kapital von 25.000 Euro nötig. Mit der neuen Rechtsform SPE soll vor allem das bisherige Problem entfallen, Tochterfirmen im Ausland nach der jeweiligen nationalen Rechtsform zu gründen - etwa als Limited (Ltd) in Großbritannien, “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” (GmbH) in Deutschland oder als SARL in Frankreich. Die neue einheitliche Rechtsform soll den Unternehmen helfen, Verwaltungskosten und Zeit zu sparen.BDI und
DIHK begrüßen Societas Privata Europaea
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßen die Initiative. BDI-Präsident Jürgen Thumann sprach sogar von einem “Durchbruch für den Mittelstand”.
Quelle: www.spe-deutschland.de
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Freitag 11. Juli 2008 von Stefan
Die Gründung ist leichter und schneller
Einfache Standardgründungen von UG und GmbH sollen mithilfe eines Musterprotokolls ermöglicht werden. In diesem sind drei Dokumente zusammengefasst:
- Gesellschaftsvertrag,
- Geschäftsführerbestellung und
- Gesellschafterliste.
Gerade bei der Gründung einer UG mit geringem Stammkapital wird das Musterprotokoll zu einer echten Kosteneinsparung führen. Doch ohne Notar geht es auch weiterhin nicht. Den ganzen Beitrag lesen »
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Donnerstag 26. Juni 2008 von Stefan
Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetz macht die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.
Des Weiteren soll durch ein Bündel von Maßnahmen die Attraktivität der GmbH nicht nur in der Gründung, sondern auch als „werbendes“, also am Markt tätiges Unternehmen erhöht und Nachteile der deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen ausgeglichen werden.
Nicht zuletzt sollen die aus der Praxis übermittelten Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der GmbH durch verschiedene Maßnahmen bekämpft werden.
Weitere Infos findet man auf den Seiten des BMJ
Hier finden Sie den Entwurf der Regierung vom 23. Mai 2007
Schwerpunkte des Gesetzes finden Sie hier!
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