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	<title>DieGruender.Net - das StartUp-Netzwerk &#187; Finanzen</title>
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	<description>Das deutsche Netzwerk für Startups und Existenzgründer</description>
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		<title>Die SPE: Alternative zur GmbH und Ltd.?</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jul 2008 11:29:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>

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		<description><![CDATA[Europas neue Firmenstruktur:
Die EU-Kommission will kleinere und mittlere Unternehmen fördern. Und zwar indem sie europaweit eine einheitliche Rechtsform einführen will: die Europäische Privatgesellschaft (SPE) für Unternehmen mit beschränkter Haftung.
Zur Gründung soll den Plänen zufolge ein Euro Startkapital genügen. In Deutschland ist für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Kapital von 25.000 Euro [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Europas neue Firmenstruktur:</strong></p>
<p>Die EU-Kommission will kleinere und mittlere Unternehmen fördern. Und zwar indem sie europaweit eine einheitliche Rechtsform einführen will: die <strong>Europäische Privatgesellschaft (SPE)</strong> für Unternehmen mit beschränkter Haftung.<br />
Zur Gründung soll den Plänen zufolge ein Euro Startkapital genügen. In Deutschland ist für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Kapital von 25.000 Euro nötig. Mit der neuen Rechtsform SPE soll vor allem das bisherige Problem entfallen, Tochterfirmen im Ausland nach der jeweiligen nationalen Rechtsform zu gründen &#8211; etwa als Limited (Ltd) in Großbritannien, &#8220;Gesellschaft mit beschränkter Haftung&#8221; (GmbH) in Deutschland oder als SARL in Frankreich. Die neue einheitliche Rechtsform soll den Unternehmen helfen, Verwaltungskosten und Zeit zu sparen.BDI und</p>
<p>DIHK begrüßen Societas Privata Europaea<br />
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßen die Initiative. BDI-Präsident Jürgen Thumann sprach sogar von einem &#8220;Durchbruch für den Mittelstand&#8221;.</p>
<p>Quelle: www.spe-deutschland.de</p>
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		<title>Weitere Infos zur GmbH-Novelle</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jul 2008 11:23:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Gründung ist leichter und schneller
Einfache Standardgründungen von UG und GmbH sollen mithilfe eines Musterprotokolls ermöglicht werden. In diesem sind drei Dokumente zusammengefasst:

Gesellschaftsvertrag,
Geschäftsführerbestellung und
Gesellschafterliste.

Gerade bei der Gründung einer UG mit geringem Stammkapital wird das Musterprotokoll zu einer echten Kosteneinsparung führen. Doch ohne Notar geht es auch weiterhin nicht. 
Die Eintragungszeiten beim Handelsregister werden durch das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Gründung ist leichter und schneller</h2>
<p>Einfache Standardgründungen von UG und GmbH sollen mithilfe eines Musterprotokolls ermöglicht werden. In diesem sind drei Dokumente zusammengefasst:</p>
<ol type="1">
<li>Gesellschaftsvertrag,</li>
<li>Geschäftsführerbestellung und</li>
<li>Gesellschafterliste.</li>
</ol>
<p>Gerade bei der Gründung einer UG mit geringem Stammkapital wird das Musterprotokoll zu einer echten Kosteneinsparung führen. Doch ohne Notar geht es auch weiterhin nicht. <span id="more-60"></span></p>
<p>Die Eintragungszeiten beim Handelsregister werden durch das MoMiG erheblich verkürzt: Zukünftig müssen GmbHs wie Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften keine Genehmigungsurkunden mehr beim Registergericht einreichen. So bekommen auch Handwerks- und Restaurantbetriebe oder Bauträger, die eine gewerberechtliche Erlaubnis brauchen, keine Steine mehr in den Weg gelegt, wenn sie schnell und unkompliziert einen Eintrag im Handelsregister vornehmen lassen wollen.</p>
<h2>Erhöhung der Attraktivität der GmbH als Rechtsform</h2>
<p>Die Attraktivität der deutschen GmbH soll erhöht und Nachteile im Wettbewerb der Rechtsformen ausgeglichen werden. Deshalb wird es deutschen Gesellschaften ermöglicht, einen Verwaltungssitz zu wählen, der nicht notwendig mit dem Satzungssitz übereinstimmt. Er kann auch im Ausland liegen. Deutsche Konzerne haben damit beispielsweise die Möglichkeit ihre Auslandstöchter in der vertrauten Rechtsform GmbH zu führen.</p>
<p>GmbH-Gesellschafter ist künftig nur noch der, der in der Gesellschafterliste eingetragen ist, so können Geschäftspartner der GmbH lückenlos und einfach nachvollziehen, wer hinter der Gesellschaft steht. Die transparentere Struktur der Anteilseigner lässt Missbrauch (zum Beispiel Geldwäsche) besser verhindern.</p>
<p>Wer einen Geschäftsanteil erwirbt, kann darauf vertrauen, dass die in der Gesellschafterliste verzeichnete Person auch wirklich Gesellschafter ist. Dies hat den Vorteil, dass mehr Rechtssicherheit geschaffen wird. Bislang geht der Erwerber eines Geschäftsanteils das Risiko ein, dass der Anteil einem anderen als dem Veräußerer gehört. Die Veräußerung älterer GmbHs wird dadurch erheblich erleichtert.</p>
<p>Ziel der GmbH-Reform ist es, das bei der Konzernfinanzierung internationale gebräuchliche <strong>Cash-Pooling</strong> rechtlich abzusichern. Cash-Pooling ist ein Instrument zum Liquiditätsausgleich zwischen den Unternehmensteilen in Konzernen. Grund ist die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Es war eine Rechtsunsicherheit in der Praxis über die Zulässigkeit entstanden.</p>
<p><strong>Weitere Änderungen:</strong></p>
<ul>
<li>Es muss eine inländische Geschäftsanschrift ins Handelsregister eingetragen werden.</li>
<li>Es wird keine Unterscheidung mehr zwischen „normalen“ und eigenkapitalersetzenden Gesellschaftsdarlehen geben.</li>
<li>Wenn die GmbH keinen Geschäftsführer mehr hat, soll jeder Gesellschafter verpflichtet sein, einen Insolvenzantrag zu stellen.</li>
<li>Die Gründe, warum jemand nicht (mehr) zum Geschäftsführer bestellt werden kann oder darf, wurden erweitert.</li>
<li>Wird die GmbH, zum Beispiel über verdeckte Gewinnausschüttungen ausgeplündert, wird der Geschäftsführer hier stärker als bisher haftbar gemacht.</li>
<li>Ein-Personen-GmbHs müssen keine Sicherheiten mehr für die nicht einbezahlten Stammeinlagen leisten.</li>
</ul>
<h2>Risiken durch die GmbH-Novelle</h2>
<p>Es gibt auch einige mit Risiken verbundenen Neuerungen, die Unternehmer nach dem MoMiG beachten müssen.</p>
<ol type="1">
<li>Wenn das Wort „haftungsbeschränkt“ bei der Angabe der Unternehmensform UG fehlt, kommt es zur unbeschränkten Haftung mit dem Privatvermögen.</li>
<li>Wenn Zahlungsunfähigkeit droht, muss jeder, ob Geschäftsführer oder Gesellschafter, Insolvenz anmelden. Erfolgt dies nicht, kommt es auch hier zu einer Haftung mit dem Privatvermögen.</li>
<li>Durch die Verwendung der angehängten Mustersatzung, kann es sein, dass die rechtliche Gründerberatung zu kurz kommt. Das kann zur Folge haben, dass im Gesellschaftsvertrag eine individuelle Absicherung fehlt.</li>
<li>Im Gegensatz zur Limited, die nur geringe landestypische Unterschiede zur GmbH aufzeigt, ist die GmbH als Rechtsform im Ausland relativ unbekannt. Wer eine „Mini-GmbH“ gegründet hat, tut sich vielleicht schwer, seinen internationalen Geschäftspartnern zu erklären, was eine GmbH oder UG ist und welche Rechtsfolgen sich für den Geschäftspartner ergeben.</li>
</ol>
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		<item>
		<title>Die GmbH-Reform</title>
		<link>http://diegruender.net/2008/06/26/die-gmbh-reform/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jun 2008 12:25:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stefan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Reform]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur   Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von   Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetz macht die   Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand   attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort   Deutschland.
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur   Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von   Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetz macht die   Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand   attraktiver und stärkt so den Wirtschaftsstandort   Deutschland.</p>
<p>Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und   Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird   häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber   ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited   gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen   Union werden geringere Anforderungen an die   Gründungsformalien und die Aufbringung des   Mindeststammkapitals gestellt.</p>
<p>Des Weiteren soll durch ein Bündel von   Maßnahmen die Attraktivität der GmbH nicht nur in   der Gründung, sondern auch als „werbendes“, also   am Markt tätiges Unternehmen erhöht und Nachteile der   deutschen GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen ausgeglichen   werden.</p>
<p>Nicht zuletzt sollen die aus der Praxis übermittelten   Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der Rechtsform der   GmbH durch verschiedene Maßnahmen bekämpft   werden.</p>
<p><a href="http://www.bmj.bund.de/enid/a9e1f65bd456b33ad416ca0142a3ad2b,0/Die_GmbH-Reform/Stand_des_Gesetzgebungsverfahrens_1ff.html" target="_blank">Weitere Infos findet man auf den Seiten des BMJ</a></p>
<p><a href="http://www.bmj.bund.de/files/-/2109/MoMiG-RegE%2023%2005%2007.pdf" target="_blank">Hier finden Sie den Entwurf der Regierung vom 23. Mai 2007</a></p>
<p><a href="http://www.bmj.bund.de/files/-/3181/MoMiG_Schwerpunkte_260608.pdf" target="_blank">Schwerpunkte des Gesetzes finden Sie hier!</a></p>
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